KI wird häufig mit urheberrechtlichen Inhalten gefüttert und trainiert - aber ist das überhaupt erlaubt und müssen mächtige KI-Anbieter Urheber nicht auch bezahlen?
Wo? Technische Fakultät - CAU Kiel, Gebäude C – EG.022
Urheber und Verwertungsgesellschaften wie die GEMA vertreten die Auffassung, dass KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung und angemessene Vergütung für Trainingszwecke nutzen und verlangen daher Lizenzen, Transparenz sowie Beteiligung an den Erlösen. KI-Anbieter hingegen argumentieren, das Training falle unter gesetzliche Schranken wie Text- und Data-Mining oder sei eine zulässige, transformative Nutzung und warnen vor Innovationshemmnissen durch zu strenge Vorgaben.